Schulbetrieb ab 19. April 2021
Der Unterrichtsbetrieb in der Präsenz an den Schulen des Landes hat für die Schülerinnen und Schüler größte Bedeutung. Er ist weder im Hinblick auf den Lernerfolg noch auf die notwendigen Sozialkontakte durch einen Fernunterricht hinreichend zu ersetzen. Von Seiten der Landesregierung soll Präsenzunterricht deshalb weiterhin gewährleistet und gesichert werden, soweit es das Pandemiegeschehen zulässt.
Angesichts der Hinweise, dass sich insbesondere die Mutation B.1.1.7 des SARS-CoV-2-Virus deutlich stärker unter Kindern und Jugendlichen verbreitet, als dies bei dem bisher vorwiegend grassierenden Virustyp der Fall ist, bedarf es aus Sicht der Landesregierung neben der Maskenpflicht weiterer flankierender Maßnahmen, um der Verbreitung des SARS-CoV-2 Virus an den Schulen wirksam zu begegnen.
Folgende Maßnahmen sind ab 19.04.2021 vorgesehen:
- Wechselunterricht
- Notbetreuung
- indirekte Testpflicht
Die entsprechenden Elternanschreiben der Limesschule sind hier als PDF-Dokumente verfügbar:
Teilnahmeerklärung der Eltern - Schnelltest
Maskenpflicht an Grundschulen ab dem 22. März 2021
Bitte entnehmen Sie die aktuellen Informationen der Homepage des Kultusministeriums.
Auszug aus dem Schreiben des Kultusministeriums vom 5. März 2021 (AZ 31/Z):
6. Präsenzpflicht weiterhin aufgehoben
Für die Schülerinnen und Schüler besteht weiterhin keine Präsenzpflicht. Das heißt, dass die Eltern wie bisher darüber entscheiden, ob die Schulpflicht in der Präsenz oder im Fernunterricht erfüllt wird.
Die Verpflichtung zur Teilnahme an schriftlichen Leistungsfeststellungen in der Präsenz besteht für die Schülerinnen und Schüler auch dann, wenn sich deren Eltern grundsätzlich gegen eine Teilnahme am Präsenzunterricht entschieden haben.
Schulbetrieb nach den Osterferien 2021
Für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule tritt in der ersten Woche nach den Osterferien wieder das Lernen mit Materialien, das entweder analog, aber auch digital erfolgen kann, an die Stelle des Unterrichts in der Präsenz. Dies bedeutet, es findet kein Präsenzunterricht und auch keine anderen schulischen Veranstaltungen statt.
Für die Schülerinnen und Schüler aller Schularten der Klassen 1 bis 7, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird eine Notbetreuung eingerichtet. Deren maßgebliche Grundsätze sind in der bekannten Orientierungshilfe zur Notbetreuung dargestellt.
Anmeldungen zur Notbetreuung richten Sie bitte unter Angabe der Betreuungstage und Uhrzeiten an die Schulleitung.
Teststrategie der Landesregierung im schulischen Präsenzbetrieb für Schülerinnen
und Schüler sowie für Lehrkräfte und das weitere an den Schulen tätige Personal
Alle ab dem 12. April in den schulischen Präsenzbetrieb sowie in die Notbetreuung einbezogenen Personen sollen das dann vorgehaltene Testangebot in der ersten Schulwoche
nach den Osterferien zunächst noch auf freiwilliger Basis in Anspruch nehmen können.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Kultusministeriums.